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Wenn die Finanz die Registrierkasse Prüft
Im Zuge der Einführung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht wird die Finanz die Unternehmen besuchen und die Kasse kontrollieren. Dabei gibt es unterschiedlich strenge Verfahren.
Compliance-Nachschau – Formular KN 1a
Diese Nachschau wird laut Finanzministerium im ersten Quartal 2016 durchgeführt. Hier wird sich das Finanzamt ankündigen und einen Termin vereinbaren. Der Besuch dient vor allem zum Informieren der Unternehmen. Es drohen keine Strafen, wenn es noch keine gesetzeskonforme Registrierkasse gibt.
Da aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016 bestehe, ist damit zu rechnen, dass auch noch im April weiterhin Compliance-Nachschauen durchgeführt werden.
Nachschau zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht – Formular KN 1b
Angekündigt ab dem zweiten Quartal 2016 verwendet die Finanz das ausführlichere Formular KN 1b. Mit Hilfe des Formulars und der Beilage/Checkliste werden die neuen Pflichten überprüft. Bis 30.6.2016 wird allerdings noch nicht gestraft, wenn man das Fehlen der Registrierkasse nachvollziehbar begründen kann.
Kassennachschau – Formular KN 1
Hier erfolgt der Besuch der Finanz unangekündigt und hat das Ziel, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen.
Das Formular KN 1 ist als vertraulich eingestuft und überprüft, ob technisch die Kassenrichtlinie eingehalten wurde und ob die tatsächlichen Umsätze im Kassensystem abgebildet werden. Ab 2017 wird auch die technische Sicherheitseinrichtung überprüft.
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