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Erfolg kann man lenken
Unternehmensbewertung
Anlassfälle zur Unternehmensbewertung gibt es viele:
Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
Einbringung eines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft
Verschmelzung mehrerer Unternehmen
Ein- oder Austritt von Gesellschaftern
Ermittlung der Abfindungsansprüche von Erben oder Pflichtteilsberechtigten
Ein Unternehmenskauf ist für Käufer und Verkäufer ein wesentlicher Einschnitt in ihr Leben. Viele Unsicherheiten sind zu überwinden, viele mögliche Fallen sind zu umgehen.
Wir als kompetente Partner an Ihrer Seite können verhindern, dass Sie übervorteilt werden, indem wir den objektiven Wert eines Unternehmens ermitteln.
Mit der Discounted Cash-Flow Methode kann ein allgemein nachvollziehbarer Unternehmenswert abgeleitet werden.
Dabei werden alle künftigen entnehmbaren Geldbeträge aus dem Unternehmen in die Gegenwart abgezinst. Der hierfür angewendete Kalkulationszinssatz beeinflusst sehr stark den errechneten Unternehmenswert. Wird z.B. mit einem Zinssatz von 5 % gerechnet, so ergibt sich daraus ein doppelt so hoher Unternehmenswert als bei 10%.
Bei kleineren Betrieben ist diese Methode nicht immer geeignet, da die Umsätze nach dem Ausscheiden des Unternehmers sinken können. Eine gezielte Überführung von Kunden an den Nachfolger kann eine Verminderung des Unternehmenswertes verhindern.
Als grobe Richtschnur kann der Unternehmenswert mit dem 5 bis 15-fachen des Jahresgewinnes ohne Abzug von Zinsen und Steuern geschätzt werden (Der Gewinn ist bei Einzelunternehmen um einen fiktiven Unternehmerlohn zu kürzen). Vom Käufer übernommene Schulden sind vom Kaufpreis natürlich noch abzuziehen. In Einzelfällen sind auch Abweichungen von dieser Faustregel möglich.
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